| Preise
Das Anwaltshonorar wird für jeden Fall individuell schriftlich vereinbart. Bei der Mandatsübernahme wird vorerst eine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen sowie eine Analyse der Risiken erarbeitet.
Die Honorare bemessen sich nach dem Interessenwert und dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit. In der Regel werden Honorare zwischen CHF
220 und CHF 300 pro Stunde verlangt. Spesen werden separat oder als 3% Pauschale in Rechnung gestellt. Honorar und Spesen unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer von 7.6%.
In der Regel ist bei Mandatsübernahme ein Vorschuss zu bezahlen.
Bei Bedürftigkeit eines Klienten besteht in gerichtlichen Angelegenheiten die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung und Vertretung.
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